… auf der Seite der Kitaberatung für Elternvereine!
Wir begleiten euch bei allen Fragestellungen, Herausforderungen und Aufgaben rund um den Kita-Alltag und Vereinstätigkeit, ob als Leitungen, Vorstände oder Fachkräfte.
Euer Team der Kitaberatung
29. März 2025Ganz wichtig, den Zuwendungsantrag für die Grundfinanzierung bis zum 31.3.2025 abgebenBis 31.3.2025 können die vollständigen Zuwendungsanträge (mit allen Anlagen) durch die Vorstände an das Referat 13, Abschnitt 132 – Zuwendungen Herrn Matussek oder Herrn Benecke (zuwendung@kinder.bremen.de) gesendet werden. Da dieser Zuwendungsantrag einige Neuerungen beinhaltet, macht es Sinn, unsere Ausfüllhilfe herunterladen. Diese verschafft Ihnen eine gute Übersicht. Ansonsten beraten wir Sie dazu gerne ausführlich. Der Antrag ist sowohl per E‑Mail einzureichen als auch postalisch.
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11. März 2025Auch 2025 gibt es noch Frühstücksgeld für alle Kitas. Allerdings könnt ihr dies nur noch bis 31.7.2025 beantragen. Anschließend gibt es nur noch Frühstücksgeld für die sogenannten Index-KitasDie Anträge findet ihr hier. Der Antrag ist nicht unbedingt selbsterklärend. Ruft uns gerne an, dann gehen wir diesen mit euch durch. Eine Ausfüllhilfe folgt demnächst.
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24. Februar 2025Achtung! Hier kommt schon die nächste Änderung für die Finanzierung bei Elternvereinen! das Finanzreferat hat nun mitgeteilt, dass nicht ausgegebene Zuwendungen ab dem Jahr 2024 verzinst werden. Mit 5 % über dem aktuellen Basis-Zins: das sind aktuell ca. 8 % Zinsen, die jährlich anfallen. Diese Zinsen fallen solange an, bis die Behörde den Verwendungsnachweis der jeweiligen Zuwendung abschließend bescheidet. Das kann unter Umständen sehr lange dauern. Das bedeutet konkret: alles Geld, das aus den jährlichen Zuwendungen 2024 noch übrig ist und nicht ausgegeben wurde, soll an die Behörde überwiesen werden. Dazu fordern Sie bitte bis 31.3.2025 ein Kassenzeichen bei zuwendung@kinder.bremen.de an. Ab dem Zeitpunkt der Anforderung des Kassenzeichens fallen erstmal keine Zinsen an. Das erstmal als grobe Orientierung. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E‑Mail. Wir vereinbaren kurzfristig einen Beratungstermin mit Ihnen und besprechen die notwendigen Schritte mit Ihnen. Auch besprechen wir mit Ihnen, welche Zuwendungen das betrifft und wie zukünftig damit umzugehen ist.
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6. Februar 2025Müssen sich auch Elternvereine beim Bremer Ausbildungsfonds registrieren? Nach der Informationsveranstaltung beim Paritätischen Bremen am 6.2. mit dem Bremer Ausbildungsfonds wissen wir nun mehr. Elternvereine als gemeinnützige Einrichtungen gehen in der Regel keiner gewerblichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen/ Gewinn nach (es sei denn, sie betreiben nebenbei noch ein Fortbildungsinstitut o.ä., mit dem Einnahmen erzielt werden) und müssen daher das Meldeportal nicht bedienen. Bitte schreiben Sie eine E‑Mail an ausbildungsfonds@arbeit.bremen.de und teilen dort mit, dass Sie als Verein, keiner gewerblichen Tätigkeit zur Erzielung von Gewinnen nachgehen. Auch nicht meldepflichtig sind Vereine oder gGmbHs, bei denen ein Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer vorliegt. Diese können Sie ebenfalls an obige Adresse schreiben. Am besten den Freistellungsbescheid gleich im Anhang mitschicken. Sie bekommen daraufhin eine kurze Antwort E‑Mail, die Ihre Befreiung bestätigt. Sie müssen sich erst wieder dort melden, wenn sich Ihr Status ändert (also Sie Gewinne erzielen wollen oder Sie doch Körperschaftssteuer bezahlen müssen) und nicht jedes Jahr aufs Neue.
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22. Januar 2025Auch 2025 soll es wieder Frühstücksgeld für alle Kinder in Kitas geben. Allerdings lassen die Anträge hierzu noch auf sich warten, aber sie werden kommen. Das Frühstücksgeld wird vom 1.1.2025 – 31.7.2025 allen Kitas zur Verfügung gestellt, ab dem 1.8. wird es nur noch für Kitas mit einem sog. Sozial-Index ausgezahlt. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an.
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22. Januar 2025die Eingabe der Papieranmeldungen ist jetzt abgeschlossen. Jetzt kann der nächste Schritt der Planung erfolgen die konkrete Aufnahmeplanung, Einladung und Beratung von Eltern, die Interesse an einem Kindergartenplatz bei euch haben. Bitte denkt daran, dass der Betreuungsstandort, der als Erstwunsch angegeben wurde, für die Anmeldung federführend verantwortlich ist und den Austausch mit dem angegebenen Zweit- und Drittwunsch-Orten aufnimmt. Erst ab dem 15.3. können verbindliche Zu- und Absagen verschickt werden.
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22. Januar 2025zur Förderung von Elternvereinen. Welche Veränderungen ergeben sich daraus für euch als Elternvereine? Momentan tut sich viel in der Landschaft der richtlinienfinanzierten Einrichtungen. Neben den Anpassungen der Pauschalen sind grundsätzliche Weichen gestellt worden um die Finanzierung der Elternvereine neu zu betrachten. Wir bitten unbedingt die Neufassung der Richtlinie zu beachten. Zum einen ist die Finanzierung der Elternvereine nun eine Fehlbedarfsfinanzierung, d.h. das angesammelte Rücklagen nun seitens der Behörde herangezogen werden können um Zuwendungen durch Eigenmittel der Elternvereine zu finanzieren. Gleichzeitig werden die Elternvereine gebeten auch die Höchst-Sätze von Eltern als Elternbeitrag einzufordern. Austausch und Diskussion dazu am 19.2. zum Austauschtreffen für Vorstände 19.30 Uhr via Zoom.
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