Ausbildungsfonds auch für Elternvereine …

Müssen sich auch Elternvereine beim Bremer Ausbildungsfonds registrieren?

Nach der Informationsveranstaltung beim Paritätischen Bremen am 6.2. mit dem Bremer Ausbildungsfonds wis­sen wir nun mehr.

  1. Elternvereine als gemein­nüt­zi­ge Einrichtungen gehen in der Regel kei­ner gewerb­li­chen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen/ Gewinn nach (es sei denn, sie betrei­ben neben­bei noch ein Fortbildungsinstitut o.ä., mit dem Einnahmen erzielt wer­den) und müs­sen daher das Meldeportal nicht bedienen.
  2. Bitte schrei­ben Sie eine E‑Mail an ausbildungsfonds@arbeit.bremen.de und tei­len dort mit, dass Sie als Verein, kei­ner gewerb­li­chen Tätigkeit zur Erzielung von Gewinnen nachgehen.
  3. Auch nicht mel­de­pflich­tig sind Vereine oder gGmbHs, bei denen ein Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer vor­liegt. Diese kön­nen Sie eben­falls an obi­ge Adresse schrei­ben. Am bes­ten den Freistellungsbescheid gleich im Anhang mitschicken.
  4. Sie bekom­men dar­auf­hin eine kur­ze Antwort E‑Mail, die Ihre Befreiung bestätigt.
  5. Sie müs­sen sich erst wie­der dort mel­den, wenn sich Ihr Status ändert (also Sie Gewinne erzie­len wol­len oder Sie doch Körperschaftssteuer bezah­len müs­sen) und nicht jedes Jahr aufs Neue.