Müssen sich auch Elternvereine beim Bremer Ausbildungsfonds registrieren?
Nach der Informationsveranstaltung beim Paritätischen Bremen am 6.2. mit dem Bremer Ausbildungsfonds wissen wir nun mehr.
- Elternvereine als gemeinnützige Einrichtungen gehen in der Regel keiner gewerblichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen/ Gewinn nach (es sei denn, sie betreiben nebenbei noch ein Fortbildungsinstitut o.ä., mit dem Einnahmen erzielt werden) und müssen daher das Meldeportal nicht bedienen.
- Bitte schreiben Sie eine E‑Mail an ausbildungsfonds@arbeit.bremen.de und teilen dort mit, dass Sie als Verein, keiner gewerblichen Tätigkeit zur Erzielung von Gewinnen nachgehen.
- Auch nicht meldepflichtig sind Vereine oder gGmbHs, bei denen ein Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer vorliegt. Diese können Sie ebenfalls an obige Adresse schreiben. Am besten den Freistellungsbescheid gleich im Anhang mitschicken.
- Sie bekommen daraufhin eine kurze Antwort E‑Mail, die Ihre Befreiung bestätigt.
- Sie müssen sich erst wieder dort melden, wenn sich Ihr Status ändert (also Sie Gewinne erzielen wollen oder Sie doch Körperschaftssteuer bezahlen müssen) und nicht jedes Jahr aufs Neue.