- Verzinsung nicht verausgabter Zuwendungen … 24. Februar 2025Achtung! Hier kommt schon die nächste Änderung für die Finanzierung bei Elternvereinen! das Finanzreferat hat nun mitgeteilt, dass nicht ausgegebene Zuwendungen ab dem Jahr 2024 verzinst werden. Mit 5 % über dem aktuellen Basis-Zins: das sind aktuell ca. 8 % Zinsen, die jährlich anfallen. Diese Zinsen fallen solange an, bis die Behörde den Verwendungsnachweis der jeweiligen Zuwendung abschließend bescheidet. …
- Aufnahme neuer Kinder zum Kindergartenjahr 2025/2026 … 22. Januar 2025… die Eingabe der Papieranmeldungen ist jetzt abgeschlossen. Jetzt kann der nächste Schritt der Planung erfolgen, die konkrete Aufnahmeplanung, Einladung und Beratung von Eltern, die Interesse an einem Kindergartenplatz bei euch haben. Bitte denkt daran, dass der Betreuungsstandort, der als Erstwunsch angegeben wurde, für die Anmeldung federführend verantwortlich ist und den Austausch mit dem angegebenen Zweit- und Drittwunsch-Orten …
- Änderungen in der Richtlinie … 22. Januar 2025zur Förderung von Elternvereinen. Welche Veränderungen ergeben sich daraus für euch als Elternvereine? Momentan tut sich viel in der Landschaft der richtlinienfinanzierten Einrichtungen. Neben den Anpassungen der Pauschalen sind grundsätzliche Weichen gestellt worden um die Finanzierung der Elternvereine neu zu betrachten. Wir bitten unbedingt die Neufassung der Richtlinie zu beachten. Zum einen ist die Finanzierung …
