neue Version BremKTG. Bitte lesen…

Am 5.9.2026 trat die neu­es­te Änderung des BremKTG in Kraft. 

Wie ihr viel­leicht wisst, gab es im Vorfeld hef­ti­ge Diskussionen zwi­schen Trägern, Elternverbänden und der Behörde hin­sicht­lich der Idee, dass nun auch unge­lern­te Kräfte Verantwortung bei der Betreuung von Kindern über­neh­men dürfen.
Das ist in der nun beschlos­se­nen Veränderung vom Tisch. Dennoch ist die Neufassung des BremKTG rele­vant für alle Kitas und Elternvereine. Hier wird sehr ein­deu­tig fest­ge­legt, wer sog. “Erstkraft”, “Zweitkraft” und Leitung einer Kita sein darf. Die Mindestbetreuungsstandards wer­den ver­bind­lich beschrie­ben und wann es davon Ausnahmen geben kann.

Insofern ist das BremKTG (Version 5.9.2025) eine wich­ti­ge Richtschnur für alle Elternvereine bezüg­lich der Qualifizierungs- und Betreuungsstandards. Unbedingt lesen!