Am 5.9.2026 trat die neueste Änderung des BremKTG in Kraft.
Wie ihr vielleicht wisst, gab es im Vorfeld heftige Diskussionen zwischen Trägern, Elternverbänden und der Behörde hinsichtlich der Idee, dass nun auch ungelernte Kräfte Verantwortung bei der Betreuung von Kindern übernehmen dürfen.
Das ist in der nun beschlossenen Veränderung vom Tisch. Dennoch ist die Neufassung des BremKTG relevant für alle Kitas und Elternvereine. Hier wird sehr eindeutig festgelegt, wer sog. “Erstkraft”, “Zweitkraft” und Leitung einer Kita sein darf. Die Mindestbetreuungsstandards werden verbindlich beschrieben und wann es davon Ausnahmen geben kann.
Insofern ist das BremKTG (Version 5.9.2025) eine wichtige Richtschnur für alle Elternvereine bezüglich der Qualifizierungs- und Betreuungsstandards. Unbedingt lesen!
