viele Nachfragen haben uns erreicht, ob denn die Kitas auch geschlossen werden müssen, nachdem die Bildungsbehörde den Schulbetrieb auf Distanzunterricht für heute umgestellt hat.
Was für die Schulen gilt, gilt nicht automatisch für Kitas, hier bleibt es den Betreibern vorbehalten, die Kita bei Extremwetter zu schließen, einen Notdienst anzubieten oder regulär offen zu halten. Sinnvoll ist im Vorfeld eine Abfrage, welche Eltern eine Betreuung unbedingt in Anspruch nehmen müssen. Viele Eltern müssen auch oder gerade bei diesem Wetter arbeiten.
Das und das Wohlergehen der Mitarbeitenden ist hier fein abzuwägen. Das Landesjugendamt als oberste Aufiichtsbehörde hat zum ersten Mal seit langem die Gefahrenmeldung des Dt. Wetterdienstes weitergeleitet. Allerdings ohne Empfehlung und Kommentar. Die Meldungen finden Sie hier (Schneeverwehungen) und auch hier (Sturmböen).
Ansonsten ist es sicherlich eine wichtige Empfehlung unsererseits Konzepte für Extremwetterbedingunegn für Ihre Kita zu entwickeln. Die aktuell einzige Orientierung ist ein Hinweis für Eltern bei Extremwetter seitens der Behörde. Nutzen Sie diesen als Ausgangs-Gedanken.
