Änderungsanträge, die oft jedes Jahr gestellt werden müssen, sollen erst Mitte September gestellt werden.
Der Grund ist ganz einfach: mit ziemlicher Sicherheit sind dann die veränderten Höchstbeträge für Gruppenzuschüsse und Leitungszuschüsse (Tarifanpassungen 2025) offiziell veröffentlicht. Diese wirken sich wieder auf die Finanzierung der Elternvereine aus (evtl. Anpassung der Löhne und Gehälter). Wenn möglich sollen dann in einem Antrag alle anstehenden Änderungen (Indexierung, evtl. Strukturanpassungsmittel, mögliche Mieterhöhung, Änderung des Essensbeitrags usw.) beantragt werden. Das erspart Zeit und Ressource und kein Antrags-Chaos.
Für den Änderungsantrag nutzen Sie wieder den Basis-Zuwendungsantrag 2025. Dazu erscheint bald eine unserer Ausfüllhilfen.