Änderungsanträge erst im September 2025 stellen

Änderungsanträge, die oft jedes Jahr gestellt wer­den müs­sen, sol­len erst Mitte September gestellt werden.

Der Grund ist ganz ein­fach: mit ziem­li­cher Sicherheit sind dann die ver­än­der­ten Höchstbeträge für Gruppenzuschüsse und Leitungszuschüsse (Tarifanpassungen 2025) offi­zi­ell ver­öf­fent­licht. Diese wir­ken sich wie­der auf die Finanzierung der Elternvereine aus (evtl. Anpassung der Löhne und Gehälter). Wenn mög­lich sol­len dann in einem Antrag alle anste­hen­den Änderungen (Indexierung, evtl. Strukturanpassungsmittel, mög­li­che Mieterhöhung, Änderung des Essensbeitrags usw.) bean­tragt wer­den. Das erspart Zeit und Ressource und kein Antrags-Chaos.

Für den Änderungsantrag nut­zen Sie wie­der den Basis-Zuwendungsantrag 2025. Dazu erscheint bald eine unse­rer Ausfüllhilfen.