So, die neuen Förderpauschalen sind offiziell bestätigt, zwar noch nicht in ein Amtsblatt geflossen, aber von der Behörde freigegeben! Sie finden diese hier bei uns auf der Homepage im Service-Bereich.
Sie können nun alle Änderungen auf einen Schlag in den Änderungsantrag miteinfließen lassen: seien es Mietänderungen, veränderte Kinderzahlen (3b-Liste), neues Personal, die neuen Essensbeträge und eben auch die geänderten Förderpauschalen. Evtl. auch Sozial-Index-Zulagen. Benutzen Sie dafür den Zuwendungsantrag 2025 und unsere Anleitung dazu, die Ihnen die wichtigsten Einträge erläutert.
Sollten Sie dennoch Fragen haben oder wünschen sich, dass wir mal draufschauen, melden Sie sich gerne bei uns. Am besten per E‑Mail an oder per Telefon. Bitte dann unbedingt auf den AB sprechen. Wir melden uns zeitnah.
