Hitzefrei?

Haben uns im Januar die extre­men eisi­gen Temperaturen und wid­ri­gen Wetterbedingungen die Öffnungen der Kitas erschwert, sind es nun die sehr hohen Temperaturen, die einen Betrieb in vie­len Kitas kaum mög­lich machen.

Grundsätzlich gilt: Ob ihr den Betrieb auf­recht­erhal­tet, liegt bei euch als Träger. Hitzefrei, wie das eini­ge evtl. von frü­her ken­nen, gibt es in die­sem Sinne nicht. Auch Schulen ent­schei­den selbst, ob ein Unterricht noch mög­lich ist oder nicht, da jede Schule ande­re tech­ni­sche Voraussetzungen hat. Hier nach­zu­le­sen.

Da es kei­ne Kitapflicht gibt im Gegensatz zur Schulpflicht, ist das in die­sem Falle eure Entscheidung als Träger (dann aber in Absprache mit euren Eltern) bzw. die Entscheidung der Eltern, ob sie ihr Kind in die Kita geben oder nicht.

Übrigens: Rückzahlungen von Elternbeiträgen für Ausfälle wegen extre­mer Wetterbedingungen gibt es eben­falls nicht. Denn der lau­fen­de Betrieb und die Gehälter der Fachkräfte fal­len auch unter sol­chen Umständen an.

Wir wei­sen hier noch­mal auf die Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Natur usw. hin.

Bei wei­te­ren Fragen, ruft uns ger­ne an oder schreibt uns. Stichwort: Hitze!