Haben uns im Januar die extremen eisigen Temperaturen und widrigen Wetterbedingungen die Öffnungen der Kitas erschwert, sind es nun die sehr hohen Temperaturen, die einen Betrieb in vielen Kitas kaum möglich machen.
Grundsätzlich gilt: Ob ihr den Betrieb aufrechterhaltet, liegt bei euch als Träger. Hitzefrei, wie das einige evtl. von früher kennen, gibt es in diesem Sinne nicht. Auch Schulen entscheiden selbst, ob ein Unterricht noch möglich ist oder nicht, da jede Schule andere technische Voraussetzungen hat. Hier nachzulesen.
Da es keine Kitapflicht gibt im Gegensatz zur Schulpflicht, ist das in diesem Falle eure Entscheidung als Träger (dann aber in Absprache mit euren Eltern) bzw. die Entscheidung der Eltern, ob sie ihr Kind in die Kita geben oder nicht.
Übrigens: Rückzahlungen von Elternbeiträgen für Ausfälle wegen extremer Wetterbedingungen gibt es ebenfalls nicht. Denn der laufende Betrieb und die Gehälter der Fachkräfte fallen auch unter solchen Umständen an.
Wir weisen hier nochmal auf die Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Natur usw. hin.
Bei weiteren Fragen, ruft uns gerne an oder schreibt uns. Stichwort: Hitze!
