Änderungsanträge 2025 jetzt stellen!

So, die neu­en Förderpauschalen sind offi­zi­ell bestä­tigt, zwar noch nicht in ein Amtsblatt geflos­sen, aber von der Behörde frei­ge­ge­ben! Sie fin­den die­se hier bei uns auf der Homepage im Service-Bereich.

Sie kön­nen nun alle Änderungen auf einen Schlag in den Änderungsantrag mit­ein­flie­ßen las­sen: sei­en es Mietänderungen, ver­än­der­te Kinderzahlen (3b-Liste), neu­es Personal, die neu­en Essensbeträge und eben auch die geän­der­ten Förderpauschalen. Evtl. auch Sozial-Index-Zulagen. Benutzen Sie dafür den Zuwendungsantrag 2025 und unse­re Anleitung dazu, die Ihnen die wich­tigs­ten Einträge erläutert.

Sollten Sie den­noch Fragen haben oder wün­schen sich, dass wir mal drauf­schau­en, mel­den Sie sich ger­ne bei uns. Am bes­ten per E‑Mail an oder per Telefon. Bitte dann unbe­dingt auf den AB spre­chen. Wir mel­den uns zeitnah.