Vorläufige Zuwendung 2027 bis 31.10. online stellen…

Guten Morgen zusammen,

ab jetzt könnt ihr den vor­läu­fi­gen Zuwendungsantrag 2027 über das Online-Portal der Behörde stellen.
Der Antrag soll­te bis 31.10. gestellt wer­den. Er ist sehr ein­fach, ihr müsst kei­ne Zahlen und Summen berech­nen und ein­tra­gen. ACHTUNG: ihr könnt den Antrag nur stel­len, wenn ihr für die­ses Jahr einen Bewilligungsbescheid erhal­ten habt.
Den end­gül­ti­gen Antrag reicht ihr dann bis Ende Februar 2027 ein (zumin­dest ist das der aktu­el­le Stand).

Sobald ihr einen Bewilligungsbescheid hier­für erhal­tet (pos­ta­lisch), macht sofort für die­sen Bescheid unbe­dingt einen MITTELABRUF (eben­falls online). Leider ver­ges­sen das eini­ge immer wie­der. Bewilligte Mittel müs­sen auch abge­ru­fen wer­den, sonst kommt kein Geld.

Whatsapp-Kanal für Elternvereine (schnelle Infos) jetzt nutzen…

Liebe Vorstände, lie­be Leitungen, lie­be Kassenwarte,

wir haben jetzt einen whatsapp-Kanal (daten­schutz­tech­nisch mit unse­rem Datenschutzbeauftragten abgeklärt)

https://whatsapp.com/channel/0029Vb79Yw62v1IusIlYKw31

Den könnt ihr sehr ger­ne abon­nie­ren und euch wie­der abmel­den, wenn ihr ihn nicht mehr haben wollt (z.B. wenn ihr das Vorstandsamt nie­der­legt). Ganz unkompliziert.

Der Kanal ist ein rei­ner Informations-Kanal: alles, was wich­tig für euch oder inter­es­sant ist, pos­ten wir hier als Kurz-Info. Z.B. wich­ti­ge Termine, Deadlines, neue Richtlinien und Vorschriften oder oder.

Also, z.B. “Vorläufiger Zuwendungsantrag 2027 bis zum XX.XXXX stellen.Weitere Infos fin­det ihr hier.” Oder „Neue Richtlinie zur Verbundarbeit erschie­nen. Bitte hier nachschauen.“

Ihr könnt hier KEINE Kommentare hin­ter­las­sen. Auf ver­tie­fen­de und wei­ter­füh­ren­de Infos wird dann meist verwiesen.

Die ande­ren Kanäle (homepage-Infos und E‑Mails) blei­ben bestehen.

Wir freu­en uns, wenn ihr den Kanal nutzt.

Änderungsanträge 2026 jetzt stellen – update

Guten Morgen,

ab sofort (Stand 22.9.2026) kön­nen die Änderungsanträge für das lau­fen­de Jahr bei der Behörde ein­ge­reicht wer­den. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal über den Link des Grundfinanzierungsantrages 2026 für Elternvereine.

Bitte berei­tet den Antrag gründ­lich vor: alle Dokumente müs­sen digi­tal und fer­tig aus­ge­füllt bereit lie­gen, eben­so eure Zahlen für den Finanzierungsplan. Nutzt ger­ne unse­re Hilfstools:

- Berechnung der neu­en Pauschalen (Version 4) (jetzt auch für alters­ge­misch­te Gruppe)
– Musterbogen Änderungsantrag 2026
– Ausfüllhilfe Änderungsantrag 2026

Sollten sich Fragen erge­ben oder ihr braucht noch­mal ein zwei­tes Paar Augen, dass einen Blick auf den Antrag wirft, dann mel­det euch ger­ne.

neuer Ablaufplan für das Kita-Jahr 2027/2028

Nun ist er ver­ab­schie­det und genehmigt.

Ab sofort gilt der neue Ablaufplan für das Kindergartenjahr 2027/2028. 
Bitte ach­tet auf eini­ge Neuerungen, die hier ein­ge­fügt wor­den sind, v.a. was die Herausforderungen in den Anmelde-Situationen betrifft.
Auch wur­den eini­ge Änderungen hin­sicht­lich der Antragstellung für Elternvereine end­lich auf­ge­nom­men und eingetragen.

Ganz über­sicht­lich wie­der der zeit­li­che Ablaufplan des Kindergartenjahres 2027/2028 im Excelformat. Unbedingt run­ter­la­den und abspeichern.

In die­sem Zusammenhang bie­ten wir am 28.10. eine Info-Veranstaltung für neue Vorstände an.

endlich neu: Anleiterschein erwerben und auffrischen ab 21.9.2026

Liebe Elternvereine,
nun ist es soweit: die Fortbildung für Anleiter*innen ist nun neu aufgesetzt.
Durchgeführt wird die Fortbildung vom Paritätischen Bildungswerk (PBW).

Ab dem 21.9.2026 könnt ihr eure Fachkräfte hier online anmel­den.

Ebenso kön­nen Praxisanleiter:innen, die schon einen Anleiterschein besit­zen, ihre Kenntnisse auffrischen.

Wichtig ist nur, dass eure Anleitenden aktu­ell eine Person anlei­ten oder in abseh­ba­rer Zeit anlei­ten werden.
Die Fortbildung fin­det an drei Tagen statt, wenn eure Fachkräfte den Anleiterschein neu erwer­ben und an zwei Tagen, wenn eure Fachkräfte schon einen Schein haben, den sie erneu­ern müs­sen (alle 5 Jahre).

Für alle Qualifizierungsangebote und Ausbildungsgänge (Fia, Pia, IQsA, Quereinstieg etc.) sind eige­ne Module vor­ge­se­hen. Allle kön­nen sich hier­für für das jewei­li­ge Modul anmelden.

Die Anleiter-Fortbildung ist nicht für Personen vor­ge­se­hen, die Kinderpfleger:innen und sozi­al­päd. Assistent:innen anleiten.