Fortbildung für Fachkräfte in der alltagsintegrierten Sprachbildung

Nach wie vor bekom­men fast 50% der mit Primo getes­te­ten Kinder eine Emfehlung zur Sprachförderung in der Kita. Zusätzlich sol­len ab dem Kita-Jahr 2027/2028 der Besuch einer Kita für Kinder ver­pflich­tend werden.

Damit die Förderung aller und beson­ders die­ser Kinder gelingt und gute Startchancen für eine schu­li­sche Bildung haben, müs­sen sich Fachkräfte in die­em Bereich bil­den. Dazu bie­tet KITA Bremen zusam­men mit Eene Meene Kiste ein 6tägiges Fortbildungsprogramm für alle Fachkräfte im Kita-Bereich kos­ten­los an.

Den Bewerbungsbogen dafür gibt es hier.

Dieses Jahr ste­hen noch zwei Module zur Verfügung. Bewerbung bis 22.8.2026 und 18.9.2026. Nutzt die­ses Angebot!

Bei Themen rund­um die all­tags­in­te­grier­te Sprachförderung könnt ihr auch sehr ger­ne unse­re Fach­be­ra­te­rin Elke Landwehr anspre­chen, ein­la­den und um Beratung bit­ten. Sie kommt ger­ne in eure Einrichtung und berät euch vor Ort.

Zweite Erhöhung der Gruppenpauschalen erfolgt…

Nach der im Juni beschlos­se­nen Anpassung der Gruppenpauschalen an die Tariferhöhung (rück­wir­kend zum 1.5.2026) erfolgt nun eine wei­te­re Anpassung: die Sachkostenpauschale wird für alle Kitas ab dem 1.8.2026 eben­falls erhöht. Beide Erhöhungen schla­gen sich für Elternvereine in den Gruppenpauschalen posi­tiv nieder.
Zum einen ist das ange­sichts stei­gen­der Lebensmittelkosten und Mieten (von denen Elternvereine immer noch 20 % sel­ber tra­gen müs­sen) eine gute Nachricht. Kontraproduktiv sind lei­der für vie­le Vereine, die nach wie vor sta­gnie­ren­den oder gar sin­ken­den Anmeldezahlen.

Für die Kassenwarte der Vereine wird das eine kniff­li­ge Herausforderung, da sie in den Änderungsanträgen für das Jahr 2026 drei unter­schied­li­che Pauschalen in unter­schied­li­chen Zeitfenstern ver­rech­nen dür­fen. Und das jeweils abhän­gig von der Belegungszahl. Hinzukommt eine Änderung des Essensbeitrags von 45 € auf 47 €.

Hier fin­det ihr die 3 unter­schie­di­chen Gruppenpauschalen schon mal vorab:
01.01.- 30.04.2026
01.05.- 31.07.2026
01.08. – 31.12.2026

Unsere drin­gen­de Empfehlung: nehmt an einer Informationsveranstaltung zum Änderungantrag 2026 teil.
Unsere Veranstaltung hier­zu fin­det am Mittwoch, 2.9.2026 19 – 20.30 Uhr online statt. Gerne gleich anmelden.
Hier bespre­chen wir – ent­lang des Online-Änderungsantrags – die not­wen­di­gen, wich­ti­gen und rich­ti­gen Eintragungen. Wie immer wird es dazu eine Ausfüllhilfe für euch geben.

Frühstücksgeld für Index-Einrichtungen jetzt beantragen für 2026/2027

Hallo lie­be Elternvereine mit Indexstatus,

ab sofort könnt ihr über das Online-Zuwendungsportal der Behörde den Antrag für das Frühstücksgeld für das nächs­te Kita-Jahr beantragen.
Bitte beach­tet: der Antrag ist zwei­ge­teilt: ein­mal für das hal­be Jahr vom 1.8. – 31.12.2026 und dann vom 1.1.2027 – 31.07.2027. (Das liegt dar­an, dass das Geld für das zwei­te hal­be Jahr noch nicht zu 100% sicher ist).
Bitte stellt den Antrag für bei­de hal­be Jahre. Ihr bekommt dann zwei Bescheide. Bitte ach­tet im Online-Portal den rich­ti­gen Antrag aus­zu­wäh­len (der obers­te!). Wer Hilfe benö­tigt, mel­det sich ger­ne bei uns.

Hitzefrei?

Haben uns im Januar die extre­men eisi­gen Temperaturen und wid­ri­gen Wetterbedingungen die Öffnungen der Kitas erschwert, sind es nun die sehr hohen Temperaturen, die einen Betrieb in vie­len Kitas kaum mög­lich machen.

Grundsätzlich gilt: Ob ihr den Betrieb auf­recht­erhal­tet, liegt bei euch als Träger. Hitzefrei, wie das eini­ge evtl. von frü­her ken­nen, gibt es in die­sem Sinne nicht. Auch Schulen ent­schei­den selbst, ob ein Unterricht noch mög­lich ist oder nicht, da jede Schule ande­re tech­ni­sche Voraussetzungen hat. Hier nach­zu­le­sen.

Da es kei­ne Kitapflicht gibt im Gegensatz zur Schulpflicht, ist das in die­sem Falle eure Entscheidung als Träger (dann aber in Absprache mit euren Eltern) bzw. die Entscheidung der Eltern, ob sie ihr Kind in die Kita geben oder nicht.

Übrigens: Rückzahlungen von Elternbeiträgen für Ausfälle wegen extre­mer Wetterbedingungen gibt es eben­falls nicht. Denn der lau­fen­de Betrieb und die Gehälter der Fachkräfte fal­len auch unter sol­chen Umständen an.

Wir wei­sen hier noch­mal auf die Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Natur usw. hin.

Bei wei­te­ren Fragen, ruft uns ger­ne an oder schreibt uns. Stichwort: Hitze!

Neues vom Eichenprozessions-Spinner…

Ist ein Baum auf dem Grundstück eurer Kita auch vom Eichenprozessionsspinner befal­len? Oder auf dem benach­bar­ten Grundstück?

Die gute Nachricht: ihr müsst die Kita nicht schließen!

Bitte sperrt den Bereich um den Baum groß­zü­gig ab, hängt ein Warnschild auf und mel­det den Befall dem Gesundheitsamt. Diese haben hier­für auch eine eige­ne E‑Mail-Adresse ein­ge­rich­tet. Auf der Seite des Gesundheitsamtes fin­det ihr wei­te­re Infos.

Auf kei­nen Fall: Nester sel­ber ent­fer­nen. Das sol­len die Profis machen, in der Regel für öffent­li­che Flächen der Umweltbetrieb Bremen.