Verzinsung nicht verausgabter Zuwendungen …

Achtung! Hier kommt schon die nächs­te Änderung für die Finanzierung bei Elternvereinen!

das Finanzreferat hat nun mit­ge­teilt, dass nicht aus­ge­ge­be­ne Zuwendungen ab dem Jahr 2024 ver­zinst wer­den. Mit 5 % über dem aktu­el­len Basis-Zins: das sind aktu­ell ca. 8 % Zinsen, die jähr­lich anfallen.

Diese Zinsen fal­len solan­ge an, bis die Behörde den Verwendungsnachweis der jewei­li­gen Zuwendung abschlie­ßend beschei­det. Das kann unter Umständen sehr lan­ge dauern.

Das bedeu­tet kon­kret: alles Geld, das aus den jähr­li­chen Zuwendungen 2024 noch übrig ist und nicht aus­ge­ge­ben wur­de, soll an die Behörde über­wie­sen wer­den. Dazu for­dern Sie bit­te bis 31.3.2025 ein Kassenzeichen bei zuwendung@kinder.bremen.de an. Ab dem Zeitpunkt der Anforderung des Kassenzeichens fal­len erst­mal kei­ne Zinsen an.

Das erst­mal als gro­be Orientierung.
Bitte rufen Sie uns an oder schrei­ben uns eine E‑Mail. Wir ver­ein­ba­ren kurz­fris­tig einen Beratungstermin mit Ihnen und bespre­chen die not­wen­di­gen Schritte mit Ihnen. Auch bespre­chen wir mit Ihnen, wel­che Zuwendungen das betrifft und wie zukünf­tig damit umzu­ge­hen ist.